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Rubriken:

ganz unschuldig

von am 20.01.2010 10:40, Rubrik Suedtirol


ein besonderes schmankerl aus der lokalchronik auf stol.it

Einen mutmaßlichen Zechpreller hat Richterin Carla Scheidle am heutigen Dienstag in Bozen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

die stol-redaktion hat kein offenbar kein vertrauen in das italienische rechtssystem, wenn sogar rechtskräfitg verurteilte zechpreller mit der unschuldsvermutung bedacht werden.


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unschuldsvermutung..

UnSchuldsVermutung…

bereits jetzt mitte/ende januar für mich das unwort 2010.

mhrks · 20.01.2010 15:52 · #

hehe: welche vermutung gilt nur für bestimmte personen?

St.Max · 20.01.2010 18:40 · #

Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber ist nicht jemand erst dann “rechtskräftig verurteilt”, wenn das Urteil praktisch durch alle Instanzen gegangen ist und nicht mehr angefochten werden kann bzw. nicht mehr angefochten wird?

Bitte um Auskunft der Rechtsgelehrten.

Christoph · 24.01.2010 22:08 · #

hm… ich glaube ein urteil ist erstmal bis auf weiteres rechtskräftig, kann aber angefochten werden, wenn es gründe dafür gibt und die sache wird in der nächsthöheren instanz verhandelt — ich bin jetzt auch kein rechtsgelehrter, und vielleicht ist das in österreich auch anders…

laut pressekodex gilt die unschuldsvermutung bis zum abschluss eines verfahrens, und es ist eine neutrale berichterstattung vom journalisten gefordert. gibts ein urteil (und wird es offenbar nicht beanstandet bzw rekurs eingelegt) darf man das “mutmaßlich” also weglassen.

[außer man will wirklich irgendwo durchklingen lassen, das urteil ist ein fehlurteil ;)]

r. · 25.01.2010 19:09 · #

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